Individuelle Einzelfallhilfe

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Rechtsgrundlage

Im Rahmen der Hilfeart § 34 SGB VIII Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen

Ort der Maßnahme

Wohngruppe, Heilpädagogische Praxis

Art der Maßnahme

Individuelle Zusatzleistung in Form von Heilpädagogischer Förderung

Kosten

Die Kosten für die individuelle Zusatzleistung werden von dem zuständigen Jugendhilfe Träger übernommen. Anträge auf Gewährung der Leistung sind an den entsprechend zuständigen Stellen von den Eltern oder den Betreuungspersonen anzufordern.

Ziel

Zentrales Ziel der heilpädagogischen Förderung ist eine gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen. Ziele werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendhilfe Träger, in Anwesenheit aller Beteiligten, vereinbart.

Aufgabenbereiche

Heilpädagogische Begleitung in der Wohngruppe, Heilpädagogische Förderung in der Praxis, Anleitung des jungen Menschen zur Teilhabe am Gruppengeschehen, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Gleichaltrigen, Bezugspädagogen, Eltern; Unterstützung bei der Herausbildung emotionaler und sozialer Stabilität, fachliche Beratung der zuständigen Fachkräfte, Kooperation mit Hilfesystemen, Erziehungsanleitung- und beratung, regelmäßige prozessbegleitende Elterngespräche.

Kostenloses Erstgespräch