Kindergarten

Integration

Zielgruppe

Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Rechtsgrundlage

Leistung der Eingliederungshilfe gem. § 54 SGB XII / seit Januar 2020 BTHG; Teil 2 SGB IX)

Zeitraum der Leistung

Kindertageseinrichtung – Schuleintritt

Ort der Maßnahme

Kindertageseinrichtung

Kosten

Die Kosten für die Eingliederungshilfemaßnahme werden von den zuständigen Städten – und Gemeinden übernommen. Anträge auf Gewährung der Leistung sind an den entsprechend zuständigen Stellen von den Eltern oder dem Kindergarten anzufordern.

Ziel

Zentrales Ziel der Kindergartenintegration ist eine gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen.

Aufgabenbereiche

Heilpädagogische Begleitung, Anleitung zur Teilhabe am Gruppengeschehen, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Kommunikation, Unterstützung bei der Herausbildung emotionaler und sozialer Stabilität, fachliche Beratung der ErzieherInnen zur weitgehend eigenständigen Förderung des Kindes und die Gestaltung eines entsprechenden Lernumfeldes, regelmäßige prozessbegleitende Elterngespräche.

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