Kinder und Jugendhilfe

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Rechtsgrundlage

Leistung der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Zeitraum der Hilfeleistung

Kindergarten/ Schule

Ort der Maßnahme

Bildungseinrichtung/ Heilpädagogische Praxis/ Häusliches Umfeld

Art der Maßnahme

Ambulante Therapie in Form einer heilpädagogischen Förderung

Kosten

Die Kosten für die Förderung werden von dem zuständigen Jugendhilfe Träger übernommen. Anträge auf Gewährung der Leistung sind an den entsprechend zuständigen Stellen von den Eltern oder der Bildungseinrichtung anzufordern.

Ziel

Zentrales Ziel der heilpädagogischen Förderung ist eine gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen. Ziele werden im Hilfeplangespräch (gem. §36 SGB VIII) mit dem Jugendhilfe Träger, in Anwesenheit aller Beteiligten, vereinbart.

Aufgabenbereiche

Heilpädagogische Begleitung in der Kita/ Schule, Anleitung des jungen Menschen zur Teilhabe am Gruppengeschehen, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Gleichaltrigen, Bezugspädagogen, Eltern; Unterstützung bei der Herausbildung emotionaler und sozialer Stabilität, fachliche Beratung der zuständigen Fachkräfte, regelmäßige prozessbegleitende Elterngespräche, Erziehungsanleitung- und beratung, Kooperation mit Hilfesystemen.

Kostenloses Erstgespräch