Kinder und Jugendhilfe

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Rechtsgrundlage

Leistung der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Zeitraum der Hilfeleistung

Kinder – und Jugendliche im Kindergarten und Schulalter

Ort der Maßnahme

Heilpädagogische Praxis/ Häusliches Umfeld/Bildungseinrichtung

Art der Maßnahme

Ambulante Therapie in Form einer heilpädagogischen Förderung in der Praxis oder Heilpädagogische Maßnahmen in der Bildungseinrichtung. Eine Kombination aus beiden Formen der Begleitung ist je nach Zielsetzung auch möglich.

Kosten

Die Kosten für die Förderung werden von dem zuständigen Jugendhilfe Träger übernommen. Anträge auf Gewährung der Leistung sind an den entsprechend zuständigen Stellen von den Eltern anzufordern.

Ziel

Ziele werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt, in Anwesenheit aller am Hilfeprozess Beteiligten, vereinbart.

Aufgabenbereiche

Unterstützung bei der Entwicklung emotionaler und sozialer Stabilität durch geeignete, auf die Zielgruppe abgestimmte Methoden, regelmäßige prozessbegleitende Elterngespräche, Erziehungsanleitung- und beratung, Heilpädagogische Begleitung in der Kita und Schule, Anleitung des jungen Menschen zur Teilhabe am Gruppengeschehen, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Gleichaltrigen; Bezugspädagogen, Sorgeberechtigten; fachliche Beratung der zuständigen Pädagogen, Kooperation mit Hilfesystemen.

Kostenloses Erstgespräch